Gestern habe ich Post von der GEZ bekommen und mich dieses Mal gefreut:
„Sehr geehrter Herr S.,
Sie werden hiermit nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) vom 01.02.2006 bis 31.03.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. […]“
Ich darf den ganzen Antragskäse jetzt mit jedem neuen Bafög-Bescheid erneuern, nett auch, dass ich erst ab Februar befreit bin. Jetzt kriege ich bestimmt bald eine Rechnung für diesen Monat.
Gleichzeitig habe ich an meine alte Adresse folgendes Schreiben bekommen: Sehr geehrter Herr S, Sie haben uns nicht geantwortet. Haben Sie unser Schreiben vom 07.12.2005 uebersehen? Bitte beachten Sie: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Rundfunkgeraete bei der GEZ anzumelden. Wer ein […] nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bussgeld bis 1.000 EUR geahndet werden kann. […]“ Die sind nicht zu doof, schneller zu erfahren, wo ich jetzt wohne, als ich es ihnen mitteilen kann, aber zu doof, die alte Adresse zu loeschen. Die verschwenden Gebuehren, die ich nun nicht mehr zahlen muss, um Leute anzuschreiben, die laengst umgezogen und gemeldet sind.
Wow, 2 ganze Monate umsonst 😉