Eigentumswohnung’s? Eigentumswohnungs?

Gestern habe ich mal wieder ein besonderes Exemplar für meine Apo(Kata-)strophen gefunden. Bei einer Bausparkasse ist der Plural von „Eigentumswohnung“ offenbar „Eigentumswohnungs“, wahlweise vielleicht auch „Eigentumswohnung’s“. Ich bin überzeugt, dass man das dort auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungens nachlesen kann.

wohnungs

Ich will aber nicht klugscheissen, Fehlers tut ja jeder machen.

Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“

4 Kommentare

  1. Ich denke, es ist legitim, bei einem Acronym den Plural mit einem „s“ (natürlich ohne Apostroph) zu bilden -> ETWs. Da AGB aber das Acronym eines Pluralbegriffs ist, ist das „s“ da freilich unsinnig.

  2. sehr interessant…kaum bist du fertiger lehrer, schon schaust du dir immobilienanzeigen an (zumindest im aushang).
    ich melde mich schon mal für die einweihungsparty an:-)

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