Während anderen Kindergeld und Geldgeschenke über 50€ auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden dürfen und jeder noch so kleine Nebenverdienst ebenfalls vom Regelsatz abgezogen wird, disqualifiziert sich derzeit die Würzburger Stadträtin der Linken selbst, da sie vor dem Sozialgericht geklagt hat, weil sie nicht wollte, dass ihre Sitzungsgelder angerechnet werden. Stolze 651,16€ bekommt sie jeden Monat, diese will sie behalten, da sie ja auch höhere Ausgaben habe, die sie aber nicht nachweisen will. Zum Glück hat das Gericht die Klage abgewiesen, jetzt klagt die Stadträtin eben vor dem Landessozialgericht in München.
Meines Wissens ist der Höchstsatz deutlich niedriger, somit sollten die Mehrkosten damit auch gedeckt sein, große Wahlkreisreisen lassen sich ja auch mit dem Fahrrad bewältigen. Interessant eigentlich, aber nicht weiter verwunderlich bei dieser „Partei“. Linke Mitnahmementalität halt.
tja was soll man zu dieser „Interessengemeinschaft“ noch dazu sagen .-D
Die Geschichte der politischen Ethik ist voller Mißverständnisse. Während der Normalverbraucher i.d. Regel vom Guten im Menschen ausgeht und hofft alles würde schon irgendwie gerecht verteilt, nimmt sich in der Wirklichkeit der Stärkere alles, was er vom Schwächeren bekommt. Während die Hartz IV Empfänger um jeden Cent kämpfen müssen, wird ganz oben nur so mit dem Geld anderer umhergeworfen.
Und wer will jetzt hier von wem nehmen?