Abladung

Was eine Ladung ist, weiß ich. Dieses Mal habe ich aber nichts angestellt, ich wäre nur Zeuge gewesen. Nach der Ladung letzte Woche habe ich heute vom Amtsgericht N. eine Abladung bekommen. Ganz offiziell. Dieses Wort kenne ich nicht. Ich glaube auch nicht, dass das richtig ist. Ausladen kann man jemanden, wenn man ihn nicht mehr einladen will, aber abladen? Ich bin doch kein Schutt.

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Das war bei der ganzen Sache übrigens noch die harmloseste Aktion, wenn man vom Scheibenwaschanlagenspritzen über einen halben Kilometer mal absieht.

Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“

11 Kommentare

  1. Also ich sitze hier seit 5 Minuten und schaue mir das Bild an.
    Was zur Hölle streckt der Mann da aus dem Auto??? Das ist doch ein Fuß?!?

    Wenn ja, gehört der da nicht hin. 😉

  2. Ich gehe auch davon aus dass das ein Fuß ist und wohl noch mehr Unfug gemacht wurde, woraufhin es zu einer Anzeige kam.

    Ist das richtig? Aus dem Beitrag so ohne Kontext nur mit dem Bild wird man nicht so richtig schlau…

  3. Ja, das vermute ich jetz auch mal.
    Ich denke aber auch, dass man gar nicht so viel aus dem Beitrag rausfinden soll 😉

    Vielleicht klärt man uns ja noch auf…

  4. Kein Rätsel, nur kein ganz so eindeutiger Beitrag! 😉

    Ich wäre Zeuge vor Gericht gewesen, der Termin wurde aber kurzfristig noch abgesagt. Deswegen habe ich nach der Ladung nun die Abladung bekommen.

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