GEZ-Gebühr? Diese Bezeichnung nutzen wir jetzt wohl besser nicht mehr im Internet, denn die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, hat einem Internet-Portal eine Abmahnung zugesandt. Der Betreiber des Portals darf die gesetzlichen Rundfunkgebühren, so die GEZ-gerechte und korrekte Bezeichnung, nicht mehr mit dem landläufig gebräuchlichen Kurzwort „GEZ-Gebühr“ benennen, da dies ein nicht-existenter irreführender Begriff sei und ein negatives Image der GEZ hervorrufe, da dieser nämlich den Eindrucke erwecke, als käme die Gebühr der GEZ zugute.
Wenn ich mich jetzt ganz aktuell an mein Germanistik-Studium erinnere, speziell an die deutsche Wortbildung, dann ist in meinen Augen nichts gegen den Begriff „GEZ-Gebühr“ einzuwenden. Es ist ein Determinativ-Kompositum, das sich aus einem Determinans, dem Initialwort GEZ (Abkürzung für „Gebühreneinzugszentrale“), und einem Determinatum, dem Substantiv Gebühr, zusammensetzt. Dabei bestimmt das Determinans das Determinatum näher und jeder weiß aufgrund der Wortbildung, dass die Wortbildungsparaphrase (die Umschreibung des gebildeten Wortes, aus der der Inhalt hervorgeht) in diesem Fall „Gebühr, die durch die GEZ eingezogen wird“ und nicht „Gebühr, die die GEZ bekommt“ heißt. Darüber hinaus weiß jeder, was GEZ bedeutet, was die GEZ macht und was mit den Fernsehgebühren finanziert wird. Arbeitsschutz ist schließlich, so ein beliebtes Beispiel meines Professors für die Bedeutung der Paraphrase, nicht „Schutz vor Arbeit“, sondern „Schutz bei der Arbeit“, während wiederum ein Kopfschutz „Schutz für den Kopf“ und ein Sonnenschutz ein „Schutz vor der Sonne“ ist.
Ganz nebenbei bemerkt scheint man in Köln noch selten etwas von Phänomenen namens Sprachokönomie oder Stilistik gehört zu haben. Wir hätten alle sehr viel zu tun, wenn wir jedes Mal, wenn die Sprache darauf kommt, ohne Abwechslung im Ausdruck von den gesetzlichen Rundfunkgebühren sprechen oder schreiben würden, ganz zu schweigen von solch monströsen, von der GEZ gewünschten Wortgebilden wie „Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“, wenn es sich um einen schlichten Brief der GEZ, kurz, um einen GEZ-Brief, handelt, ein Wort, das aber auch besser nicht mehr verwendet werden sollte. Bei den anderen abgemahnten Begriffen verhält es sich ganz ähnlich, zum Vergleich sei nur der „GEZ-Fahnder“ (falsch!!!) genannt, der korrekt „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten“ oder „Rundfunkgebührenbeauftragter“ heißen soll. Gemäß der Wortbildung ist das eben jemand, der im Auftrag der GEZ nach Menschen fahndet, die ihre Geräte nicht korrekt angemeldet haben. Ich könnte noch endlos weiterschreiben, in meinen Augen wirkt das sehr befremdlich und praxisfern, jeder Text soll schließlich auch noch lesbar bleiben.
Interessant finde ich, dass, wie auch oben verlinkter Artikel auf SpOn berichtet, beim ZDF selbst fast 40 mal von GEZ-Gebühren und nicht von gesetzlichen Rundfunkgebühren geschrieben wird. Beißt sich die Schlange da jetzt selbst? Wenn die GEZ gegen imageschädigende Bezeichnungen vorgehen möchte, ist das inklusive des Medienechos sicher der falsche Weg, denn eine negative Bedeutung, für die fremdwortverliebten Germanisten „pejorativ“, hat das Wort GEZ-Gebühr nun wirklich nicht, zumindest kann ich sie nicht finden. Wenn man in Köln andere Wortbildungen wie „Gebühren-Stasi“, „Daten-Krake“, „Drückerkolonnen“ oder „GEZ-Wegelagerei“ weniger gern liest, habe ich dafür sogar halbwegs Verständnis, wenn aber einfach auf den Abmahnzug aufgesprungen wird, ist diese Aktion sicher imageschädigender als jeder nicht-existente bzw. imageschädigende unkorrekte Begriff auf Webseiten oder Blogs.
Sehr interessant ist wirklich die Gegenüberstellung der alltäglichen Begriffe und deren korrekten Entsprechungen (noch einmal der Link zu SpOn). Hochinteressant. Da hilft auch der neue TV-Spot mit dem braven Mädchen nichts, der Spot ist nämlich doof… meiner Meinung nach.
Siehe auch hier (law blog), hier (RA-Blog), hier (Spreeblick), hier (Nerdcore), hier (StoiBär) und hier (Basis Thinking).
Auf was soll ich den rechtlich einwandfrei noch sauer sein dürfen?
Man überlege sich einmal die Tatsache, daß es reicht ein TV Gerät zu haben um Gebühren zahlen zu müssen. Da kann man doch die männliche Bevölkerung Deutschlands gleich wegen Vergewaltigung verurteilen, nur weil wir mit unseren Lümmeln in der theorie jederzeit…..ARD empfangen können 🙂
Verstehe ich das richtig, dass ein GxZ-Fahnder dann eigentlich ja einer ist, der nach Mitarbeitern des“Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten†bzw. “Rundfunkgebührenbeauftragten†fahndet um zu verhindern, dass er erwischt wird, bei dem Versuch sich um die GxZ-Gebühren (darf ich das jetzt schreiben?) zu drücken.
[Al Gore] Besagte Begriffe habe ich mal etwas abgeändert, ich weiß nicht, ob Satire bzw. Ironie nicht ebenfalls imageschädigend sind.
ist in Deutschland nicht mittlerweile schon ein PC ausreichend um potentieller Penetrator der Sendekanäle öffentlich rechtlicher Fernsehanstalten und somit auch direkter Geldgeber der GxZ zu sein? (ist das jetzt auch falsch, immerhin gebe ich zwar der GxZ das Geld, das Geld ist ja aber für die Rundfunkanstalten bestimmt??)