Gestern habe ich mal wieder ein besonderes Exemplar für meine Apo(Kata-)strophen gefunden. Bei einer Bausparkasse ist der Plural von „Eigentumswohnung“ offenbar „Eigentumswohnungs“, wahlweise vielleicht auch „Eigentumswohnung’s“. Ich bin überzeugt, dass man das dort auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungens nachlesen kann.
Ich will aber nicht klugscheissen, Fehlers tut ja jeder machen.
Ich denke, es ist legitim, bei einem Acronym den Plural mit einem „s“ (natürlich ohne Apostroph) zu bilden -> ETWs. Da AGB aber das Acronym eines Pluralbegriffs ist, ist das „s“ da freilich unsinnig.
Spalter!
sehr interessant…kaum bist du fertiger lehrer, schon schaust du dir immobilienanzeigen an (zumindest im aushang).
ich melde mich schon mal für die einweihungsparty an:-)
Reiner Zufall. Aber du darfst dann gerne kommen!