Ein Grundgesetz samt Bayerischer Verfassung

Nachdem wir letzte Woche geschworen haben, sowohl dem Grundgesetz als auch der Verfassung des Freistaates Bayern treu zu dienen, haben wir heute als ordentliche Beamte auf Widerruf in dem Fach, auf dessen Namen ich gleich noch eingehe, das Büchlein mit den beiden Gesetzestexten geschenkt bekommen, das jedem aus dem Sozialkunde-Unterricht bekannt sein dürfte. Das Fach heißt offiziell Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung, wird aber, da das doch etwas umständlich ist, auch Staatsbürgerkunde genannt. Dieser Begriff war aber, wie wir heute von unserem Seminarlehrer für Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung, Herrn B., erfahren haben, lange Zeit in Bayern verpönt, da es in der DDR ein Fach mit demselben Namen gegeben hat. Mittlerweile haben wir aber auch die Einheit überlebt, biegen an grünen Pfeilen trotz roter Ampel rechts ab, trinken Rotkäppchen-Sekt und waschen mit Spee, da macht es auch keinem mehr was aus, wenn wir von Staatsbürgerkunde reden.

Das andere Fach, das ich heute hatte, heißt ganz unspektakulär Schulkunde und Schulrecht. Da fällt mir gar nichts weiter zu ein.

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Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“