Ein Hoch auf das Grundgesetz

Das ist doch mal eine Entscheidung: Das Luftsicherheitsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dieses besagte, dass von Selbstmordattentätern entführte Passagierflugzeuge abgeschossen werden dürften, sollte ein Anschlag wie am 11.09.01 drohen, um weitere Opfer zu vermeiden. Hier wird zwar Leben gegen Leben aufgewogen, die Bundeswehr kommt im Inland zum Einsatz und und und, aber klatschen im Falle eines hoffentlich nie eintretenden Falles die, die Klage eingereicht hatten, dem Grundgesetz und dem Gericht Beifall, weil das Grundgesetz die, die in dem dann als Waffe eingesetzten Flugzeug ums Leben kamen, vor dem Abschuss durch deutsche Jagdbomber bewahrt hat? Schon eine absurde Entscheidung, aber eigentlich eine noch absurdere Klage…

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Kategorisiert in Politik

Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“

9 Kommentare

  1. Doch. Trauriges Niveau. Kurz die Schlagzeile gelesen und kommentiert, ohne sich auch nur eine Minute mit dem Urteil und den Hintergruenden zu beschaeftigen.

  2. Ich habe nicht nur die Schlagzeile gelesen. Heute morgen beim Fruehstueck hat mich dieses Thema schon beschaeftigt und mir sind genau diese Gedanken, die ich aufgeschrieben habe, durch den Kopf gegangen – dieser „was waere wenn“-Gedanke. Und nach dem Urteil habe ich auch nicht nur den zitierten Artikel gelesen, sondern eigentlich alle moeglichen Artikel. Mir ist schon klar, dass das Grundgesetz an sich nichts anderes hergibt, wenn die Richter denn so entscheiden, mir ging es um die, die dagegen klagen. Ob das niveauvoll ist oder nicht, muss jeder fuer sich entscheiden. Platte Sprueche zu so einem Thema?

  3. Du bist also der Meinung, dass der Staat seine eigenen Buerger in einem Flugzeug erschiessen darf, wenn der Verdacht besteht, dass andere gefaehrdet werden?

  4. Nein, natuerlich nicht im Verdachtsfall. Wenn es nur keinen Ausweg mehr gaebe und klar waere, dass das Unvermeidbare passieren wird, dann bin ich da schon dafuer. So habe ich das ja auch versucht klarzustellen! Das ist meine Meinung!

  5. Und wenn der Staat dann also seine eigenen Buerger im Flugzeug abschiesst, wo ist dann noch der Unterschied zwischen Staat und Terroristen? uebernimmt dann nicht der Staat die „Aufgabe“ der Terroristen, indem er ihre Ziele umsetzt?

  6. Der Staat uebernimmt doch nicht die Ziele der Terroristen. Im Extremfall waere das Ziel der Terroristen, die entfuehrte Maschine als Waffe einzusetzen, um eine grosse Menschenzahl zu toeten. Welches Ziel uebernimmt also dann der Staat, wenn er todgeweihte Opfer, denen er nicht mehr zu Hilfe kommen kann, opfert, um weitere Opfer zu vermeiden. Um nichts anderes geht es doch in der Diskussion. Wird eine Maschine im Falle des Falles nicht abgeschossen, sterben noch mehr Menschen und das ist es, was die Terroristen wollen. Du hast deinen Standpunkt, ich meinen. Ich finde nur keine greifenden Argumente, die dafuer sprechen, eine solche Maschine weiterfliegen zu lassen – und weil es die nicht gibt, sucht man doch jetzt dringlich nach ein er Loesung fuer genau diesen Fall, denn das GG verbietet so was, das wurde ja vom BVerfG festgestellt.

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