Extremisten und das Grundgesetz

Erstaunlich, wie das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit immer wieder von denen am meisten strapaziert wird, die mit dem Grundgesetz am wenigsten am Hut haben und anderen nicht die Rechte zugestehen, die sie für sich selbst einfordern. Oder gibt/ gab es in totalitären Staaten einfach so Demonstrationen oder freie Meinungsäußerungen?

Manchmal ist es wirklich bedenklich, was noch alles unter die Versammlungsfreiheit fällt: In Berlin, Hamburg, Dortmund oder Stuttgart dürfen Palästinenser Hamas-Sympathisanten unbehelligt durch die Stadt marschieren und „Tod Israel“ schreien, in Passau haben die Neonazis ihre Kundgebung in mehreren Instanzen durchsetzen können, um drei Wochen nach dem Anschlag auf Polizeichef Mannichl gegen polizeiliche Willkür zu demonstrieren, weil die Polizei im rechten Milieu fahndet.

Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“