Neben dem Amtsgericht Würzburg habe ich noch ein weiteres Lieblingsgericht, das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dieses hat folgende Erklärung in einer Urteilsbegründung herausgegeben:
„Die angestellte Erwägung, der Betroffene sei zur Vermeidung einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwecks stuhlgangbedingten Aufsuchens eines Parkplatzes gehalten, notfalls – trotz Anwesenheit einer Beifahrerin – seinem Druck im Magen-Darm-Bereich während der Fahrt nachzugeben und die Verschmutzung seiner Wäsche in Kauf zu nehmen, überspannt die Anforderungen im Normalfall und kann allenfalls für konkrete Gefahrensituationen gelten.“ (OLG Zweibruecken, Az.: 1 Ss 291/96 = NStZ 1997, 379)
Heißt das, mit vollgeschissener Hose darf man rasen oder darf man rasen, um sich eben nicht in die Hose scheißen zu müssen?
Ein Kommentar
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Meine Lieblingsgerichte sind Pizza, Pasta, Braten und Kloess. Mit vollgeschissenen Hose frierst du wenigstens nicht, weil du wahrscheinlich recht warm sitzt. Die entstandenen Daempfe und Gerueche wuerde ich jedoch als Gefahr im Strassenverkehr betrachten, weil du nur noch mit aus dem Fenster gehaltenen Kopf weiterfahren kannst. Wer weiss, wie lange es dauert, bis der Mief aus dem Auto draussen ist.