Rechts-Staat

Der Miltenberger Pfarrer Ulrich Boom soll mit einem 20-minütigen Glockengeläut bewusst die Kundgebung der NPD gestört haben und die haben nun Strafanzeige gegen den Pfarrer gestellt: Verstoß gegen § 21 des Versammlungsgesetzes, das die bewusste Störung einer genehmigten Demo unter Strafe stellt.

Kann man nur hoffen, dass die Ermittlungen eingestellt werden und friedlicher Protest gegen ewig Gestrige nicht auch noch bestraft wird. Glockengeläut am Samstagnachmittag sollte nicht als Ruhestörung empfunden werden, auch nicht von der Staatsanwaltschaft. Und auch wenn die Süddeutsche Zeitung auch darüber berichtet, sollte es bis nach München vorgedrungen sein, dass Miltenberg kein Dorf ist.

Deutschland braucht eine Rechts-Schutzversicherung.

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Kategorisiert in Politik

Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“

3 Kommentare

  1. Glockengeläut = Demonstrationsstörung: nein

    Glockengeläut = Ruhestörung: allerdings. Also bei weitem KEIN friedlicher Protest.

    hmm :idea_wp:: Bin sowohl gegen NPD als auch Glocken (die werden BEIDE nicht gebraucht!), aber trotzdem ein Glockengeläutnazi.

  2. Ja, so eine Renitenz a la Don Camillo wird eben leider nur im Film als liebenswert geduldet. In echt kommt dann der Staatsanwalt. Voll daneben das.

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