Urteil

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass muslimische Lehrerinnen auch weiterhin nicht mit Kopftuch im Unterricht erscheinen dürfen. Es gebe doch eindeutige Unterschiede zwischen der Ordenstracht einer Nonne und einem Kopftuch, denn hinter dem Kopftuch stehen unter Umständen Ideale, „die mit den Grundwerten und Bildungszielen der bayerischen Verfassung“ nicht konform sind. Gegen das Verbot in Bayern hatte eine Organisation aus Berlin (!) geklagt. Integration muss nicht immer nur vom Gastgeber ausgehen.

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Von Alex

Einst habe ich an der Universität in Würzburg studiert, jetzt bin ich Lehrer. Mein Lieblingszitat stammt aus dem grandiosen österreichischen Film Poppitz: „Dänkn däaf mass, soogn liaba neet“ – schließlich sind zumindest die Gedanken frei – wer es nicht verstanden hat: „Denken darf man es, sagen besser nicht“

3 Kommentare

  1. Okay, wenn ich das von dir verfasste hier so lese, werden wir uns heute abend wohl nicht über dieses Thema unterhalten…
    kuss

  2. Ich werde mich auch nicht öffentlich über meine Meinung äußern, denn sonst werde ich Opfer eines Schläfers.

  3. Man sollte noch öffentlich seine Meinung sagen dürfen, zumal durch man hier niemandem persönlich zu nahe tritt. So heikel ist dieses Thema nun auch wieder nicht. Kruzifixe mussten raus aus den Klassenzimmern und Kopftücher sollen erlaubt sein?

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